Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verantwortlicher für die AGB’s
Schweiz Online
André Rascele, Mülibachstr. 19
8107 Buchs ZH, Schweiz
E-Mail: info@schweiz-online.ch
Telefon: +41 (0)41 784 95 99
1. Schweiz-Online - Kunde
Unter der Marke Schweiz-Online betreibt André Rascele, Mülibachstr. 19, 8107 Buchs ZH, eine Online-Kommunikations- und Werbeagentur (im folgenden Agentur genannt) die sich an Kunden im In- und Ausland (im folgenden Kunde genannt) richtet.
2. Leistungen der Agentur
Die Agentur erbringt im Rahmen eines Kundenauftrags Leistungen in den Bereichen Kommunikation/Werbung und/oder Marketing für den Kunden. Die Agentur verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft zu erledigen und im Rahmen des erteilten Auftrags die Interessen des jeweiligen Kunden nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten.
3. Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte, Konventionalstrafe
Der Kunde anerkennt ausdrücklich das geistige Eigentum der Agentur, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von der Agentur geschaffenen Leistungen (wie z.B. Konzepte, Exposés für Konzepte, Gestaltungs- und Präsentationsvorschläge, Texte, Bilder, Ton, grafische Arbeiten, Internetauftritte, Fotos, Filme, Etiketten, Verpackungen, Marken, Signete, Logos, etc.).
Der Kunde erhält das uneingeschränlkte Nutzungsrecht an von uns geschaffenen Leistungen nach Bezahlung des vollständigen Honorars und kann diese dann frei verwenden. Kein Nutzungsrecht wird für von der Agentur erarbeitete Präsentationen bzw. Präsentationsvorschläge eingeräumt, ausser die Präsentation oder der Präsentationsvorschlag wurde von der Agentur umgesetzt und vom Kunden vergütet. Der Kunde hat kein Nutzungsrecht an den von ihm nicht weiterverfolgten Präsentationsvorschlägen.
Für den Fall einer vertragswidrigen Nutzung unseres geistigen Eigentums, schuldet der Kunde der Agentur eine Konventionalstrafe von mindestens CHF 10’000.– pro Übertretung. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Durch die Bezahlung der Konventionalstrafe fällt das Verbot der vertragswidrigen Nutzung nicht dahin.
4. Unterlagen
Druckunterlagen, Bilder und Tonträger werden in zum Zeitpunkt der Erstellung gängigen Formaten und Datenträgern während mindestens 5 Jahren aufbewahrt. Die Unterlagen werden auf Verlangen des Kunden herausgegeben, sofern dieser seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber vollumfänglich nachgekommen ist. Macht der Kunde vom Aushändigungsanspruch keinen Gebrauch, so darf die Agentur die Unterlagen nach Ablauf der vorstehend erwähnten Aufbewahrungsfrist ohne Rückfrage vernichten. Der Kunde schuldet der Agentur für die wiederholte Aushändigung der Unterlagen eine angemessene Entschädigung, welche die diesbezüglichen Bemühungen für das Auslagern, Aufbereiten, Kopieren und Versenden abgilt. Die Herausgabe von Unterlagen an den Kunden beinhaltet nicht die Freigabe des Nutzungsrechtes.
Sämtliche durch die Agentur geschaffenen Unterlagen werden fachgerecht für die Weiterverarbeitung vorbereitet. Will der Kunde durch uns geschaffene Unterlagen wie Lithos, Fotos, Dias, Texte sowie elektronische Dateien unter seiner Regie weiterverarbeiten, so ist die Agentur nach Herausgabe der Unterlagen nicht haftbar für allfällige Fehler in der Wiedergabe.
5. Eingekaufe Daten
Von der Agentur im Rahmen eines Auftrags eingekaufte Fotos, Bilder, Vektorgrafiken, Videoclips, Schriften etc. (nachfolgend «eingekaufte Daten») unterliegen gesonderten Lizenz- und/oder Nutzungsbestimmungen der entsprechenden Datenbanken, Anbieter, Fotografen, Illustratoren, Agenturen etc. (nachfolgend «Anbieter»). Mit der Übergabe der Daten an den Kunden übernimmt der Kunde die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der jeweils geltenden Bestimmungen (insb. Lizenz und/oder Nutzungsbestimmungen) der entsprechenden Anbieter (wie insb. Einholung der Nutzungsrechte für die Verwendung, Bezahlung der Nutzungsrechte etc.) und hält die Agentur gegen allfällige Forderungen der entsprechenden Anbieter vollumfänglich schadlos. «Verwendung» bedeutet unter anderem kopieren, vervielfältigen, verändern, bearbeiten, synchronisieren, aufführen, anzeigen, ausstrahlen, veröffentlichen oder anderweitig nutzen. Der Kunde nimmt insbesondere davon Kenntnis, dass die eingekauften Daten gegebenenfalls für die eigene Verwendung oder die Verwendung durch Dritte noch ordnungsgemäss (nach den Lizenz- und/oder Nutzungsbestimmungen der entsprechenden Anbieter) nachlizenziert werden müssen. Die Agentur schliesst jede Haftung aus Lieferungen von eingekauften Daten für direkte oder mittelbare Schäden sowie für Folgeschäden und entgangenem Gewinn, soweit gesetzlich zulässig, aus. Die Agentur berät den Kunden aber bei der Einhaltung der Lizenzbestimmungen für die von der Agentur gelieferten eingekauften Daten in wirtschaftlich vertretbarem Rahmen.
6. Mediaschaltungen
Mediaschaltungen, also die Erscheinung von Inseraten, Anzeigen, Annoncen, Werbebannern, Videomaterial, Werbespots im Internet, in Printmedien, auf Plakaten und anderen Displaymedien und/oder im Rundfunk oder Fernsehen erfolgen auf ausdrücklichen Auftrag des Kunden zu den hier genannten Konditionen. Die Agentur übernimmt keine Haftung bei fehlerhafter oder nicht gleisteter Schaltung sofern der Auftrag von der Agentur korrekt an die Medien übermittelt wurde. Die Agentur unterstützt den Kunden in wirtschaftlichem Rahmen bei der Durchsetzung seiner Interessen gegenüber den Medien in Zusammenhang mit vom Kunden bei der Agentur erteilten und vergüteten Aufträgen.
7. Honorar
Soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, bemisst sich das Honorar der Agentur nach Zeitaufwand zu den gültigen Stundensätzen (zzgl. MwSt).
Die erste Besprechung und eine darauffolgende einfache Offertstellung sind für den Kunden kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich. Alle der ersten Besprechung folgenden Tätigkeiten der Agentur sind entgeltlich. Die Teilnahme an Submissionen oder Pitches (Präsentationen) ist entgeltlich und wird nach den Empfehlungen der Berufsverbände ASW und Leading Swiss Agencies oder nach Vereinbarung berechnet. Erhält einer der von der Agentur unterbreiteten Präsentationsvorschläge vom Kunden den Zuschlag, werden die von der Agentur im Zusammenhang mit diesem Präsentationsvorschlag vor dem Zuschlag getätigten Leistungen angemessen angerechnet. Die Nutzungsrechte an präsentierten Vorschlägen oder Teilen davon verbleiben bei der Agentur und dürfen vom Kunden nur nach ausdrücklicher Zustimmung durch die Agentur und erst dann genutzt werden, wenn das vereinbarte Honorar vollständig geleistet wurde.
Die Auslagen der Agentur für Verbrauchsmaterial, Software-Lizenzen, Server- und Cloudkosten, technische Geräte, Datensicherheit und Datenarchivierung werden durch eine Pauschale von 5% der Honorarsumme abgegolten. Alle übrigen Auslagen (wie Reisekosten, Kurierdienste, etc.) werden zu Selbstkosten belastet (Bahn 1. Klasse mit Halbtax, Auto CHF 0.75 pro km).
Das Honorar und der Auslagenersatz verstehen sich vor Mehrwertsteuer zum jeweils gültigen Satz und unterliegen den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
8. Provisionen
Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass die Agentur bei Auftragsvergaben an Dritte berechtigt sind, Provisionen von Leistungserbringern entgegenzunehmen und verzichtet ausdrücklich auf deren Ablieferung.
9. Rechnungsstellung und Zahlungskonditionen
Die Agentur kann Rechnungsstellung und Inkasso an Dritte auslagern.
Die Agentur ist berechtigt, Akonto-Rechnungen zu stellen. Die Höhe des Akonto-Betrages richtet sich in der Regel nach den Leistungen, die bis zum Zeitpunkt der Akonto-Rechnungsstellung durch die Agentur erbracht wurden.
Die Vergütungen für Mediaschaltungen werden bei Auftragserteilung in Rechnung gestellt. Die Zahlungskonditionen sind 50% bei Auftragserteilung bzw. Rechnungserhalt und 50% binnen 5 Tagen nach Beginn der Kampagne. Abweichende Zahlungsbedingungen gelten nur nach schriftlicher Vereinbarung.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zu reduzieren oder zurückzubehalten aufgrund von Beanstandungen, welche von der Agentur nicht durch schriftliche Erklärung akzeptiert wurden. Die Agentur behält sich vor, die Arbeiten bei Zahlungsverzug des Kunden vorübergehend einzustellen.
10. Lieferfristen und Termine
Liefertermine gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen / Informationen vereinbarungsgemäss bei uns eintreffen und der Kunde seinerseits die vereinbarten Termine einhält. Für Terminverzögerungen, die durch verspätet eingereichte Kundenunterlagen, durch Änderungswünsche des Kunden oder durch Erweiterung des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfanges entstehen oder für welche die Agentur kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen, Strommangel, Epidemien, Pandemien sowie alle Fälle höherer Gewalt) haftet die Agentur nicht.
11. Reklamationen
Reklamationen sind sofort nach Erhalt der Arbeiten und/oder Produkte schriftlich an die Agentur zu richten. Reklamationen bei Leistungen Dritter, zu deren Beschaffung die Agentur lediglich als Vermittler aufgetreten sind, liegen nicht in der Verantwortung der Agentur. Die Agentur setzt sich in diesem Falle in wirtschaflich vertretbarem Rahmen als Vermittler für eine faire Regelung zwischen dem Kunden und Dritten ein, kann jedoch für allfällig entstandene Schäden nicht belangt werden.
In jedem Fall trägt der Kunde durch die Unterzeichnung des «Gut zur Ausführung» die volle Verantwortung für die Form, die Farbe und den Inhalt in allen Werbe- und Kommunikationsmitteln. Die Agentur ist lediglich für die konzeptionell und technisch fachgerechte Aufmachung verantwortlich.
12. Aufträge an Dritte
Sofern die Agentur nach Absprache und Bestätigung durch den Kunden Aufträge im Namen und auf Rechnung des Kunden an Dritte erteilt, werden entsprechende Fakturen von Dritten
a) durch die Agentur kontrolliert und zur direkten Begleichung an den Kunden weitergeleitet oder
b) durch die Agentur beglichen und dem Kunden weiterverrechnet.
Für Forderungen Dritter, die dem Kunden direkt in Rechnung gestellt werden, übernimmt die Agentur keine Verantwortung. Für Forderungen Dritter, die von der Agentur beglichen und dem Kunden weiterverrechnet werden, kann die Agentur eine Handlinggebühr belasten.
In jedem Fall trägt der Kunde durch die Unterzeichnung des «Gut zur Ausführung» die volle Verantwortung für die Form, die Farbe und den Inhalt in allen Werbe- und Kommunikationsmitteln. Die Agentur ist lediglich für die konzeptionell und technisch fachgerechte Aufmachung verantwortlich.
13. Haftung
Jegliche Haftung der Agentur wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrags gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzepte und Entwürfe. Die Agentur haftet nicht für Mängel aus Lieferungen und Leistungen beigezogener Dritter und ebenso wenig für aus solchen Lieferungen und Leistungen entstandene Schäden. Die Agentur haftet auch nicht für die Schutzfähigkeit und wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit der vorgeschlagenen Werbemassnahmen. Der Kunde übernimmt die Verantwortung dafür, dass die von ihm gewählten Werbemassnahmen wettbewerbsrechtlich einwandfrei sind, insbesondere dem Lotteriegesetz sowie dem Persönlichkeitsschutz entsprechen.
14. Reduktion oder Annullierung des Auftrags
Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat die Agentur Anrecht auf Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit nach Zeitaufwand sowie der Unkosten und Vorleistungen Dritter sowie des Auslagenersatzes. Darüber hinaus hat die Agentur das Recht, die bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben diesfalls vollumfänglich bei der Agentur.
15. Eigenwerbung
Die Agentur ist berechtigt, sämtliche geschaffenen Leistungen zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien und auch für Kampagnen bei Wettbewerben zu verwenden sowie diese zu beschreiben und im Übrigen auf die Tätigkeit für den Kunden hinzuweisen.
16. Teilnichtigkeit
Die teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine nach dem Sinn und Zweck wirtschaftlich gleichartige und rechtlich zulässige Bestimmung.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Beziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht (unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des Wiener Kaufrechts). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zug, soweit nicht zwingendes Recht einen anderen Gerichtsstand vorsieht. Die Agentur ist aber nach ihrer eigenen Wahl auch berechtigt, den Kunden an dessen Wohnsitz in Anspruch zu nehmen.